Bei offenen Wohnbereichen auf eine ausreichende Elektroausstattung achten
Offene Küchen liegen schon lange im Trend. Der nahtlose Übergang zum Esszimmer schafft mehr Platz und die Möglichkeit, sich während dem Kochen mit der Familie oder den Gästen zu unterhalten. In vielen modernen Häusern geht das Esszimmer auch direkt in das Wohnzimmer oder in den Wintergarten über. Hausbesitzer, die eine offene Wohngestaltung bevorzugen, sollten ganz besonders auf die Elektroausstattung achten. Bauträger oder Fertighausanbieter weisen Räume ohne Trennwände in vielen Fällen als nur ein Zimmer aus. Dadurch fällt die Anzahl der Steckdosen, Leuchten und Kommunikationsanschlüsse zu gering aus.
Auf die Wohnbereiche kommt es an
Bei der RAL-RG 678 zählen nicht die einzelnen Zimmer, sondern die verschiedenen Wohnbereiche unabhängig von den Trennwänden. Für jeden Wohnbereich legt die RAL-RG 678 eine bestimmte Anzahl von Steckdosen, Leuchten- und Kommunikationsanschlüssen fest. Diese ist abhängig von der Raumgröße und dem Ausstattungswert. Ausstattungswert eins – mit einem Stern – beschreibt den Mindestumfang der Elektroinstallation. Die Komfortausstattung mit drei Sternen benötigen Bewohner, die viele elektrische Geräte nutzen und Wert auf eine umfangreiche Ausstattung legen.
Abgrenzungslinie im Bauplan
Zur Vermeidung von Missverständnissen können Bauherren auf dem Bauplan die einzelnen Wohnbereiche mit Linien trennen. Es ist ratsam, diesen Bauplan zusammen mit der Richtlinie RAL-RG 678 in die Bauleistungsbeschreibung aufzunehmen. Erst dann kann der Bauherr die Umsetzung der Ausstattungswerte problemlos durchsetzen. Vernachlässigt der Bauherr die vertragliche Dokumentation über die Elektroausstattung, bezahlt er für jede Steckdose, die der Bauträger nicht eingeplant hat, einen teuren Aufpreis. Wie viele Steckdosen und Schalter der Elektrofachbetrieb installiert, sollte demnach nicht abhängig von den Wänden sein, sondern von den Ansprüchen und dem Nutzungsverhalten der Bewohner.